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   BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63   

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BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63 (https://dejure.org/1963,287)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1963 - IV B 68.63 (https://dejure.org/1963,287)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1963 - IV B 68.63 (https://dejure.org/1963,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des Erblassers an der Rechtswidrigkeit des zurückzunehmenden Verwaltungsaktes - Grundsätze des Vertrauensschutzes - Rechtliche Stellung des Erben im Verwaltungsrecht - Ermittlung des Einheitswertes im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 440
  • DVBl 1964, 692
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
    Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]).

    Das Vermögen des Verstorbenen ist nämlich gemäß § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - als Ganzes, also mit allen Rechten und Pflichten auf sie übergegangen, folglich auch mit der vom Erblasser zu vertretenden Gefahr der aus der Rücknahme der früheren Verwaltungsentscheidungen folgenden Rückzahlungsverpflichtung (vgl. zur Rückzahlungsverpflichtung das genannte Urteil des beschließenden Senats in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10 f.]).

    Wenn das Verwaltungsgericht schon in der Nichtbekanntgabe von Zweifeln an der Richtigkeit einer von einem Antragsteller verlangten und von ihm gemachten Angabe ein für die Beseitigung des Vertrauensschutzes ausreichendes Verschulden sieht, so überspannt es damit entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht den Verschuldensbegriff, sondern befindet sich in Einklang mit dem bereits genannten Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8]), so daß es zumindest für den vorliegenden Fall auch keiner weiteren Klärung der Grenzen des den Vertrauensschutz nicht aufkommen lassenden Verschuldens bedarf.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
    In Anbetracht dieses Verschuldens des Erblassers an dem Zustandekommen der rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen ist entgegen der Auffassung der Beschwerde weder Raum für eine Klärung der bisher wohl noch nicht ausdrücklich entschiedenen Rechtsfrage, ob eine Aufhebung eines unrichtigen Verwaltungsaktes auch dann gerechtfertigt ist, wenn weder den Antragsteller noch die Behörde ein Verschulden daran trifft, noch für eine Entscheidung, ob auch im Lastenausgleichsrecht der von dem VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 91.57 - (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) für das Besoldungs- und Versorgungsrecht aufgestellte Grundsatz gilt, daß unter Umständen den Empfänger einer Leistung eine Prüfungspflicht treffe und daß der Vertrauensschutz entfallen könne, wenn er dann den Umständen nach wisse oder wissen müsse, daß die erbrachte Leistung nach sachlichem Recht nicht geschuldet werde.
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
    Gegen diese Rückzahlungsverpflichtung könnte sich die Klägerin nur mit den dem Erben zustehenden Einreden des Haftungsausschlusses durch Ausschlagung der Erbschaft oder der Haftungsbeschränkung gemäß den §§ 1975 ff. BGB wehren (vgl. das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 74.62 - in BVerwGE 15, 234 [238]).
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
    Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
    Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

    Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 89.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 83.72

    Widerruf einer Genehmigung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 45.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Umwandlung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung der beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist § 13 Abs. 4 Satz 1 FG mit höherrangigen Recht vereinbar(Urteile vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 - undvom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG unter Nr. 8 und 12; sowieBeschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 86.72

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Widerruf einer Genehmigung

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfurgsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 94.72

    Verstoß gegen die Ausfuhrgenehmigung - Anspruch auf Erstattung vonseiten des

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 92.72

    Verstoß gegen die Ausfuhrgenehmigung - Anspruch auf Erstattung vonseiten des

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 85.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 84.72

    Widerruf der Genehmigung eines Getreideimports - Abschöpfungsfreie Einfuhr von

    Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440).
  • BVerwG, 05.12.1968 - III C 138.67

    Ermittlung des Schadenshöchstbetrages durch Kürzung des Endvergleichswertes -

    Im Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 - (RLA 1964, 42) ist entschieden, daß ein negativer Anfangsvergleichswert (Einheitswert mit einem Minusbetrag auf den 1. Januar 1940) stets eine Schadensfeststellung hindert, wenn der Betrieb vor dem Währungsstichtag eingestellt oder veräußert worden ist.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 88.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 87.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 90.72

    Anspruch auf Erstattung vonseiten des Exporteurs - Internationaler Handel mit

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 93.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 91.72

    Missbrauch einer Ausfuhrgenehmigung - Wirksamkeit besonderer

  • BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70

    Vorinstanzliche Beurteilung der Verhältnisse eines Einzelfalles als irrevisibles

  • BVerwG, 28.10.1975 - 3 C 16.75

    Erben - Erbeserben - Adressat eines Rücknahmebescheides - Adressat eines

  • BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64

    Rechtswidrigkeit eines an einen Erben gerichteten, den Erblasser von der

  • BGH, 10.05.1979 - IX ZR 105/75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.01.1964 - IV B 154.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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